Mittwoch, 21. März 2012
Happy Birthday Josef (die Gerichtsentscheidung)
Thema:
Geburtstagsparty für Ackermann im Kanzleramt
In drei
Akten haben wir die unsägliche Geburtstags-Komödie „Ackermann
feiert im Bundeskanzleramt seinen Geburtstag medial dargestellt (Hier
und Hier
und Hier).
Und was hat man uns für Schoten aus dem selbigen Amt hingeworfen: Es
finden jede Woche Essen im Kanzleramt statt / es war ein offizieller
Termin an dem keine Privatpersonen teilnahmen / Details zu
Teilnehmern und Inhalt derartigerTreffen
würden
nicht veröffentlicht.
Nun
entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die von
der Bundesregierung eingelegte Berufung (Merkel wollte die Gästeliste
vom Ackermann-Dinner nicht offenlegen) ist abgewiesen und eine
Revision gegen das Berufungsurteil wird nicht zugelassen.
Das
Kanzleramt muss die Gästeliste für das Abendessen offenlegen, weil
es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt habe.
Außerdem haben die Kläger den Anspruch auf die bislang geschwärzten
(Zensur bei einer Geburtstagsfeier, damit das Volk nicht erfährt wer
da war!) Passagen der Redevorlage und Offenlegung der Rechnung der
Kanzlerküche.
Berufen
haben sich die Kläger auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Foodwatch-Chef Dr.Thilo
Bode und die Rechtsanwältin Katja
Pink hatten Klage eingereicht.
Eingestellt von PPD am Mittwoch, März 21, 2012 Labels: Unsere Angestellten
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