Mittwoch, 21. März 2012

Happy Birthday Josef (die Gerichtsentscheidung)



Thema: Geburtstagsparty für Ackermann im Kanzleramt
In drei Akten haben wir die unsägliche Geburtstags-Komödie „Ackermann feiert im Bundeskanzleramt seinen Geburtstag medial dargestellt (Hier und Hier und Hier). Und was hat man uns für Schoten aus dem selbigen Amt hingeworfen: Es finden jede Woche Essen im Kanzleramt statt / es war ein offizieller Termin an dem keine Privatpersonen teilnahmen / Details zu Teilnehmern und Inhalt derartigerTreffen würden nicht veröffentlicht.

Nun entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die von der Bundesregierung eingelegte Berufung (Merkel wollte die Gästeliste vom Ackermann-Dinner nicht offenlegen) ist abgewiesen und eine Revision gegen das Berufungsurteil wird nicht zugelassen.
Das Kanzleramt muss die Gästeliste für das Abendessen offenlegen, weil es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt habe. Außerdem haben die Kläger den Anspruch auf die bislang geschwärzten (Zensur bei einer Geburtstagsfeier, damit das Volk nicht erfährt wer da war!) Passagen der Redevorlage und Offenlegung der Rechnung der Kanzlerküche.
Berufen haben sich die Kläger auf das Informationsfreiheitsgesetz. Foodwatch-Chef Dr.Thilo Bode und die Rechtsanwältin Katja Pink hatten Klage eingereicht.


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